Isabelle Röbbeling
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Hypnose- und Yager-Code Therapeutin nach Norbert Preetz
SE Traumatherapeutin nach Peter Levine

KOSTEN UND RECHNUNGSMODALITÄTEN
Liebe Klientin, lieber Klient
Seit diesem Frühjahr rechne ich die Therapiestunden direkt in der Praxis ab.
Sie haben die Möglichkeit mit TWINT oder auch bar zu bezahlen. Sie erhalten gleichzeitig die Rechnung, welche bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Inzwischen haben viele medizinische und therapeutische Praxen diese einfache und sichere Zahlungsmethode eingeführt.
Herzlichen Dank
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE
Isabelle Röbbeling
Abrechnung über Krankenkassen Grundversicherung (VVG)
Am 19. März hat der Bundesrat die Einführung des Anordnungsmodells für psychologische Psychotherapie per 1. Juli 2022 beschlossen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können somit selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein.
Die Anordnung der Psychotherapie muss vorab durch eine Ärztin oder einen Arzt folgender Fachrichtungen und eidgenössischen Weiterbildungstiteln erfolgt sein: Allgemeine Innere Medizin, Neurologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Pädiatrie, Ärztin oder Arzt mit Fähigkeitsausweis Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM). Pro Anordnung durch eine befugte Ärztin oder einen befugten Arzt sind 15 psychotherapeutische Sitzungen möglich. Nach 30 Sitzungen muss durch die anordnende Ärztin oder den anordnenden Arzt ein Bericht zuhanden des Versicherers erstellt werden.
Abrechnung über Krankenkassen Zusatzversicherung (VVG)
Falls Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, können psychotherapeutische Leistungen über diese abgerechnet werden. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind sehr unterschiedlich, sowohl was die Vergütung, als auch was den Umfang betrifft. Am besten klären Sie dies mit Ihrer Zusatzversicherung ab. Manche Versicherungen verlangen eine Verordnung des Hausarztes.
Privatabrechnung
Beratungen im Sinne von Persönlichkeitsentwicklung (ohne dass relevante psychische oder psychosomatische Erkrankungen vorliegen) sind keine Kassenleistungen.
Der Tarif richtet sich nach den Vorgaben der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen). Dieser ist bei CHF 46.-/ 15 Min. festgelegt.
Termin absagen oder verschieben
Annullierung eines Termins: Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall einen Werktag (Montag bis Freitag, 24 Stunden) vorher telefonisch storniert werden. Andernfalls werden sie zum normalen Stundentarif verrechnet.
Verschiebung eines Termins: Eine Terminverschiebung sollte nur in dringenden Fällen erfolgen.
Verspätung: Falls die Klientin/der Klient verspätet zu einem Termin erscheint, gilt für die Berechnung des Tarifs die ursprünglich vereinbarte Zeit. Klientinnen/Klienten werden in ihrem eigenen Interesse um Pünktlichkeit gebeten.
