
KOSTEN UND TARIFE
Privatabrechnung / Selbstzahlung
Beratungen im Bereich Persönlichkeitsentwicklung oder Selbsterfahrung (ohne relevante psychische oder psychosomatische Erkrankungen) sind keine Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden.
Die Tarife betragen:
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Einzelsitzung:
CHF 200.- pro Stunde -
Paarsitzung:
CHF 120.- pro Stunde (pro Person). In der Regel dauert eine Paarsitzung 120 Minuten.
Diese Preise beinhalten jeweils eine Vor- und Nachbereitungszeit. Da die Erstaufnahme einen zeitlich administrativen Aufwand beinhaltet, wird dies zusätzlich mit CHF 30.- verrechnet.
Abrechnung über die Krankenkassen Grundversicherung
Die psychotherapeutische Behandlung kann im Rahmen des ärztlichen Anordnungsmodells über die obligatorische Grundversicherung (OKP) gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgerechnet werden.
Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung (z.B. durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder eine Psychiaterin / einen Psychiater).
Eine Anordnung umfasst:
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15 Sitzungen in einem ersten Schritt
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Bei Bedarf weitere 15 Sitzungen nach erneuter ärztlicher Verordnung
In der Praxis Seelen-Raum ist die psychotherapeutische Begleitung im Rahmen der Grundversicherung auf diese 30 Sitzungen begrenzt.
Paarsitzungen können in der Regel nicht über Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Verfügbarkeit von Therapieplätzen über die Krankenkasse ist begrenzt. Sollten alle Plätze belegt sein, können nach telefonischer Absprache Selbstzahlungs-Sitzungen vereinbart werden.
Das gesamte Abrechnungswesen, sowohl Selbstzahlung als auch Abrechnung über die Krankenkassen, wird über die Ärztekasse abgewickelt. Die Ärztekasse unterliegt den neuen Datenschutzbestimmungen und ist nicht befugt, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben.
Terminabsage / Terminverschiebung
Annullierung eines Termins: Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall mindestens einen Werktag (Montag bis Freitag, 24 Stunden) im Voraus telefonisch storniert werden. Andernfalls werden sie zum regulären Stundensatz berechnet.
Verschiebung eines Termins: Eine Terminverschiebung sollte nur in dringenden Fällen erfolgen.
Verspätung: Bei Verspätung der Klientin/des Klienten zu einem Termin wird der ursprünglich vereinbarte Zeitrahmen für die Berechnung des Tarifs zugrunde gelegt. Wir bitten unsere Klientinnen und Klienten um Pünktlichkeit, da dies zu ihrem eigenen Vorteil ist.