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SCHWEIGEPFLICHT
Ohne Einwilligung des Klienten dürfen an Dritte weder eine Diagnose noch die Inhalte der therapeutischen Sitzungen weitergegeben werden. So kann ein geschützter Raum entstehen, in dem Öffnung und Vertrauen möglich sind.
Die Bestimmungen zu den berufsethischen Grundsätzen wie Schweigepflicht, Persönlichkeits- und Datenschutz sind für Psychologen in der Berufsordnung der "Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)“ beschrieben.
Ausführlichere Informationen über die Schweigepflicht und wie ich Ihre Daten erfasse, verwende und schütze, erfahren Sie in meiner Datenschutzerklärung.
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